Update – Tennisfreunde Budenheim am 14.6.2020

Liebe Tennisfreunde,

1. Getränkeverkauf

wie in unserer letzten E-Mail bereits angedeutet und ihr eventuell auch bereits gemerkt habt, können im Tennisclub unter bestimmten Auflagen auch wieder Getränke gekauft werden. Die Auflagen, die zusammen mit einer reduzierten, coronabedingten Preisliste auch aushängen, haben wir als Anlage beigefügt.

 Im Wesentlichen ist es so,
– dass nur Getränke in Flaschen verkauft werden,
– dass keine Gläser ausgegeben werden und
– dass keine Tische aufgestellt werden dürfen.

Der Verkauf erfolgt über Eshat Kilic; das Vereinsheim darf nur für den Verkaufsvorgang betreten werden. Die Getränke können nur außerhalb des Clubhauses verzehrt werden.

2. Bewässern der Tennisplätze

Wie jedes Jahr bei Sommertemperaturen möchten wir euch daran erinnern, die Plätze ausreichend zu wässern. Optimal wäre es, diese vor und nach dem Spielen, sei es durch die zentrale, automatische Bewässerungsanlage oder, noch besser, manuell direkt auf dem Platz zu bewässern. Und wenn ihr längere Zeit spielt, dann auch gerne mal zwischendurch wässern. Um so weniger Platzpflegearbeiten fallen dann auch im Nachhinein an.

 3. Gastspielerregelung

Aus gegebenem Anlass möchten wir noch auf unsere Gastspielregelung (Stand: 23.3.2017) hinweisen. Diese besagt, dass Gastspieler pro Stunde eine Gastspielgebühr von 5,00 EUR zu entrichten haben. Diese Gebühr wird vor Spielbeginn fällig – und ist an Eshat Kilic, sofern er auf der Anlage ist, zu entrichten, oder in den Briefkasten neben dem Eingang vom Clubhaus einzuwerfen. Derzeit dürfen Gastspieler nur mit einem Vereinsmitglied spielen. Wir bitten euch daher, für die Zahlung der Gastspielgebühr Sorge zu tragen, wenn ihr mit einem Gastspieler auf der Anlage zum Spielen seid.

Wir danken euch für die entsprechende Beachtung – beste Grüße und bleibt auch weiterhin gesund! 

 Der Vorstand der Tennisfreunde Budenheim

Regeln für den Getränkeverkauf ab 08.06.2020

 

  • Getränke werden nur in Form von Flaschen verkauft
  • Es werden keine Gläser ausgegeben
  • das Vereinsheim darf nur für die Dauer des Getränkekaufs betreten werden
  • die Öffnung der Flaschen erfolgt durch den Käufer
  • Die Getränke können außerhalb des Vereinsheims auf der Anlage – unter Einhaltung des vorgeschriebenen Abstands- verzehrt werden
  • Tische werden nicht bereitgestellt
Thomas Alba
Author: Thomas Alba